ACHTUNG: derweil wird dieser Internetblog überarbeitet. Wenn fertiggestellt, soll er zur Information über die Initiative studentische Beschäftigte an Hamburger Hochschulen dienen …
Aber noch gibt es keinen Tarifvertrag für an Universitäten und Fachhochschulen tätige Studierende, vielmehr besteht ein Flickenteppich aus Beschäftigungsarten – so die Tutorenverträge mit verschiedenen Stunden- und Vergütungssätzen, wissenschaftsnahe Verwaltungstätigkeiten, Hilfskraftstellen sowie studentische Angestelltenverhältnisse.
In den meisten Verträgen ist weder die Rede von Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und dergleichen. Personalvertretung: Fehlanzeige! Im regulären öffentlichen Dienst undenkbar.
Das Gegenbeispiel dafür ist Berlin. Berlin ist nicht Mitglied der Tarifgemeinschaft der Länder und damit nicht der sogenannten TdL-Richtlinie unterworfen. Nach massivem Tutorenstreik konnte eine Verschärfung der Arbeitsbedingungen abgewendet werden und ein Tarifvertrag für studentische Beschäftigte an den Berliner Hochschulen durchgesetzt werden.
Dieser beeinhaltet mittlerweile u.a.:
- einen Stundenlohn von 10,98 € (inkl. 0,13€ Urlaubsgeld)
- Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
- Personalvertretung durch studentischen Personalrat
- Öffentliche Ausschreibung aller Stellen
- Verträge von i.d.R. 40 Stunden / Monat über meist 4 Semester Laufzeit
Da wir dies für angemessene Forderungen halten, engagieren wir uns innerhalb der der Hamburger Hochschulen für einen Tarifvertrag, der mindestens die Berliner Eigenschaften aufweist.